Kosten
Die Kosten für eine homöopathische Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung werden, je nach individueller Vertragsgestaltung mit der Krankenkasse, in der Regel mit einem weitgehendem Anspruch auf Kostenerstattung rechnen können.
Für Patienten die Mitglied einer gesetzlichek Krankenkasse sind, ist es unter Umständen von Vorteil, eine Zusatzversicherung für die Kostenerstattung für ärztliche homöopathische Behandlungen abzuschließen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt gerne der Landesverband Bayern des Deutschen Zentralvereines homöopathischer Ärzte
Weitere Fragen im Zusammenhang mit den entstehenden Kosten können Sie gerne vor Beginn der Behandlung telephonisch mit mir besprechen.
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